Tätigkeitsschwerpunkte:
Unsere Erfahrungen für Ihren Fall

 

Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht
 
 

 

 


Erbrecht -

Das Konzipieren von Rechtsnachfolgeregelungen im Bereich der privaten Vermögensnachfolge oder aber auch im Bereich der Unternehmensübertragung auf die nächste Generation der Familie

Die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich von der Beratung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten und Erbverträgen (hier noch notarielle Beurkundung erforderlich) bis hin zur Konzeption von Unternehmensnachfolgeregelungen.

Die gerichtliche Tätigkeit umfasst vor allem die Durchsetzung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen im Nachlassfall.

Unsere außergerichtliche Beratung und Tätigkeit zielt auf eine wirtschaftlich sinnvolle und zugleich auch rechtlich einwandfreie Umsetzung Ihrer Vorstellungen über eine private Vermögensnachfolge oder über eine Unternehmensübertragung auf die nächste Generation unter Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte ab. Wir erarbeiten für Sie hierbei spezielle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte und differenzierte Gestaltungsmöglichkeiten.

Unsere Kanzlei arbeitet mit kompetenten Steuerkanzleien zusammen, um auch optimale steuerliche Lösungen zu erarbeiten.