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Gesellschaftsrecht

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

 

Ob Sie nun eine Personengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft , Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gründen möchten, mit entscheidend für einen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wird immer auch die Gestaltung der vertraglichen Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander sein.

 

Unter den Personengesellschaften sind neben den gewerblich tätigen Gesellschaften vor allem auch die nicht gewerblich tätigen, vermögensverwaltenden Familien-Personengesellschaften zu nennen. Ihr Ziel ist der Erhalt des Stamms des Familienvermögens für die nächste Generation.

 

Bei Kapitalgesellschaften sind als vertragliche Regelungen besonders zu erwähnen die Satzungen der Gesellschaften sowie die begleitenden Verträge wie Anstellungsverträge der Geschäftsführer oder Vorstände mit der Gesellschaft sowie Verträge mit atypisch stillen Gesellschaftern.