Tätigkeitsschwerpunkte:
Unsere Erfahrungen für Ihren Fall

 

Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht
 
 

 

 


Vertragsrecht allgemein

Von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

 

Das Vertragsrecht regelt die zwischen Privatpersonen oder Firmen frei verhandelten und vereinbarten Rechtsbeziehungen unter besonderer Einbeziehung der Vorstellungen der Vertragspartner.

Gesetzliche Regelungen können oft nur eine grobe Struktur und rechtliche Mindestanforderungen anbieten. Durch Vertragsgestaltungen können demgegenüber individuelle Vorstellungen und Bedürfnisse der Vertragsparteien verwirklicht werden. Die individuelle Gestaltung geschäftlicher wie privater Rechtsbeziehungen ist daher ein wesentlicher Ausfluss der Privatautonomie und damit der Freiheit des Individuums.

 

Aus diesem Grunde kann ein gut gestaltetes Vertragswerk zugleich immer auch als eine Art "vorbeugender Rechtsschutz" angesehen werden. Präzise vertragliche Regelungen können spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten, die oft in kostspieligen Prozessen enden können, durchaus vermeiden helfen.

 

Unsere Aufgabe als Anwaltskanzlei besteht darin, Ihnen für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse ein maßgeschneidertes Vertragswerk zu konzipieren, das Sie oder Ihre Familie gegen spätere Streitigkeiten absichert. Die Vertragsgestaltung kann hierbei durchaus unterschiedliche Lebensbereiche betreffen wie z.B. Arbeitsverhältnisse, Kaufverträge, Unternehmenskooperationen, Unternehmensübertragungen oder sogenannte „asset deals“.

Unsere Kanzlei ist neben der außergerichtlichen Gestaltung von Verträgen natürlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche (z.B. aus Arbeitsverhältnissen, Unternehmenskooperationen etc.) tätig. Dies umfasst auch die gerichtliche Geltendmachung von vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Wir arbeiten auch mit ausländischen Anwaltskanzleien zusammen, wenn Ansprüche des Mandanten im Ausland durchgesetzt werden sollen oder müssen.